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Lohnverrechnung bedeutet, für Ihr Unternehmen die Personalabrechnung zu erstellen.
Wir verstehen darunter:
allein ihr "Rechenzentrum" zu sein, reicht nicht, wir wollen Ihnen im kompletten Bereich zur Seite stehen - Einstellung, laufende Begleitung, Lösen von Problemen bishin zu dem Punkt wo man sich eben von manchen Dienstnehmen trennen muß.
Unsere Leitungen:
- An- bzw. Abmeldung der Dienstnehmer
- Einstufung der Dienstnehmer bzw. Kontrolle der Vorgaben der Unternehmen auf Basis des jeweiligen Kollektivvertrages bzw. die Verwaltung der Kollektivverträge und der erforderlichen Anpassungen
- die Übermittlung der monatlichen Daten an die GKK bzw. die Finanzbehörde, wo erforderlich bzw. möglich, auf elektronischem Wege
- Die Übermittlung sämtlicher monatlicher Zahlungsbelege an den Mandanten mittels ausgedruckter, ausgefüllter Erlagscheine (für GKK,FA,Gemeinde, DN etc.) bzw. mittels Datenträger für Telebanking
- Die Kontrolle der Stundenaufzeichnungen
- Die Abrechnung von Sonderzahlungen
- Die Berechnung von Urlaubsablösen, Urlaubsabfindungen, die Vornahme der Endabrechnung allgemein etc.
- Die Übermittlung der Jahresauswertungen auf elektronischem Wege an die jeweilige Stelle wie z.B. L 16 an die Finanz usw.
- Hilfestellung bzw. Beratung für unsere Mandanten bei strittigen Personalfragen, Vornahme von fristlosen Entlassungen, die Vornahme von Einstufungen etc.
- Vertretung gegenüber der Arbeiterkammer bzw. vor dem Arbeits- und Sozialgericht
- Die Übermittlung der Arbeitspapiere an das AMS, die DN etc. sowie die Vornahme der Endabrechnungserklärung
- Die Abwicklung bzw. Vertretung bei Prüfungen seitens der Gebietskrankenkasse, der Finanz sowie der Gemeinde.
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