Lohnverrechnung bedeutet, für Ihr Unternehmen die Personalabrechnung zu erstellen.

Wir verstehen darunter:

allein ihr "Rechenzentrum" zu sein, reicht nicht, wir wollen Ihnen im kompletten Bereich zur Seite stehen - Einstellung, laufende Begleitung, Lösen von Problemen bishin zu dem Punkt wo man sich eben von manchen Dienstnehmen trennen muß.

Unsere Leitungen:

  • An- bzw. Abmeldung der Dienstnehmer
  • Einstufung der Dienstnehmer bzw. Kontrolle der Vorgaben der Unternehmen auf Basis des jeweiligen Kollektivvertrages bzw. die Verwaltung der Kollektivverträge und der erforderlichen Anpassungen
  • die Übermittlung der monatlichen Daten an die GKK bzw. die Finanzbehörde, wo erforderlich bzw. möglich, auf elektronischem Wege
  • Die Übermittlung sämtlicher monatlicher Zahlungsbelege an den Mandanten mittels ausgedruckter, ausgefüllter Erlagscheine (für GKK,FA,Gemeinde, DN etc.) bzw. mittels Datenträger für Telebanking
  • Die Kontrolle der Stundenaufzeichnungen
  • Die Abrechnung von Sonderzahlungen
  • Die Berechnung von Urlaubsablösen, Urlaubsabfindungen, die Vornahme der Endabrechnung allgemein etc.
  • Die Übermittlung der Jahresauswertungen auf elektronischem Wege an die jeweilige Stelle wie z.B. L 16 an die Finanz usw.
  • Hilfestellung bzw. Beratung für unsere Mandanten bei strittigen Personalfragen, Vornahme von fristlosen Entlassungen, die Vornahme von Einstufungen etc.
  • Vertretung gegenüber der Arbeiterkammer bzw. vor dem Arbeits- und Sozialgericht
  • Die Übermittlung der Arbeitspapiere an das AMS, die DN etc. sowie die Vornahme der Endabrechnungserklärung
  • Die Abwicklung bzw. Vertretung bei Prüfungen seitens der Gebietskrankenkasse, der Finanz sowie der Gemeinde.