Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
05/2025
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass auch geldwerte Vorteile aus
Betriebsveranstaltungen, die über den steuerfreien Betrag von EUR 365,00 pro Mitarbeiter
hinausgehen, nicht zur Lohnsteuerpflicht führen, wenn sie im überwiegenden eigenbetrieblichen
Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.