Verwendung unrichtiger Belege als Dauerdelikt
09/2026
Das Bundesfinanzgericht (BFG) stellte klar, dass die Verwendung verfälschter, falscher oder
unrichtiger Belege ein eigenständiges Finanzvergehen – neben einer Abgabenhinterziehung –
darstellt. Somit können die beiden Delikte jeweils für sich bestraft werden.